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Alt 22.04.07   #1
Pervitinist
'Den Hasicaust hat es nie gegeben'
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Standard Argumente gegen die UNESCO-Erklärungen zum Rassenbegriff

In Diskussionen mit professionellen oder selbsternannten "Anti-Rassisten" macht man immer wieder die Erfahrung, daß bereits gegen die bloße Verwendung des Rassenbegriffs Einwände erhoben werden.

Bezug genommen wird dabei gelegentlich auf die Erklärung der UNESCO "Über Rassen und Rassenvorurteile" von 1978 (Text 1), manchmal auch auf andere "offizielle" (ideologisch freilich alles andere als neutralen) Dokumente der UN oder anderer "Autoritäten", in denen prinzipielle Aussagen über den epistemologischen Status bzw. die angebliche "unwissenschaftlichkeit" der Verwendung des Rassenbegriffs oder der Praxis einer Einteilung und Differenzierung von Menschenrassen gemacht werden.

In diesem Sinn sollen an dieser Stelle Argumente (z.B. epistemologischer, biologischer, philosophischer Art) gesammelt werden, mit denen sich die Grundlagen des durch Institutionen wie die UNESCO propagierten "antirassistischen" Dogmas wirksam aushebeln lassen.

Die "antirassistische" Position tritt dabei im wesentlichen in zwei unterschiedlichen Stärkegraden auf:
1. Als Anerkennung der Existenz von Menschenrassen und rassischen Differenzen ("Verschiedenartigkeit") bei gleichzeitiger Leugnung der unterschiedlichen (relativen oder absoluten) Wertigkeit oder Bewertbarkeit der verschiedenen Rassen oder rassischen Typen.

2. Als Leugnung der Existenz von Menschenrassen
Letzteres wird etwa in einer (meines Wissens nur im deutschsprachigen Raum kursierenden) sogenannten "UNESCO-Erklärung gegen den "Rasse"-Begriff" von 1995 (Text 2) behauptet, bei der der Wiener Anthropologe Horst Seidler federführend war.

Gegen die zweite (extreme und kontraintuitive) Position wurde etwa das statistische Argument des Lewontin'schen Fehlschlusses geltend gemacht (vgl. Artikel im PDF-Format), der hier zu diskutieren wäre.

Etwas komplexer ist dagegen die Argumentation gegen die erste, schwächere Position, die auf den ersten Blick recht harmlos aussieht, aber es dennoch ideologisch in sich hat (insofern sich z.B. aus einem ethisch begründeten Wertungsverbot in der Praxis der weitgehende Verzicht auf bestimmte Formen rassischer Differenzierung ergibt [z.B. rassisch bedingte IQ-Differenzen]).

Im Folgenden die beiden Texte.

Hinsichtlich der zu sammelnden Argumente ist es sinnvoll, sich auf einen oder beide Texte direkt zu beziehen. Es soll in diesem Kontext keine Grundsatzdiskussion stattfinden. Gesucht sind schlagkräftige und logisch einwandfreie Argumente, mit denen sich der in den zitierten Dokumenten ausgedrückte "Antirassismus" in einer oder beiden Spielarten (bzw. möglichen Zwischenstufen) wirksam widerlegen läßt.

Möglich ist dabei auch die Vorwegnahme von Argumenten gegen möglicher Reaktionen des "antirassistischen" Gegners innerhalb einer hypothetischen Debatte.


Text 1:
Zitat:
Erklärung über Rassen und Rassenvorurteile


Die Erklärung über Rassen und Rassenvorurteile wurde am 27.11.1978 durch die 20. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet.

Präambel

Die Generalkonferenz der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, die vom 24. Oktober bis zum 28. November 1978 in Paris zu ihrer zwanzigsten Tagung zusammengetreten ist,

in Anbetracht dessen, dass in der Präambel der am 16. November 1945 angenommenen Satzung der UNESCO festgestellt wird, dass "der große und furchtbare Krieg, der jetzt zu Ende ist, durch die Verleugnung der demokratischen Grundsätze der Würde, Gleichheit und gegenseitigen Achtung der Menschen möglich wurde, sowie dadurch, dass an deren Stelle unter Ausnutzung von Unwissenheit und Vorurteilen die Lehre eines unterschiedlichen Wertes von Menschen und Rassen verbreitet wurde", und da es nach Artikel I dieser Verfassung Ziel der UNESCO ist, "durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind",

in der Erkenntnis, dass diese Grundsätze mehr als drei Jahrzehnte nach der Gründung der UNESCO genauso bedeutend sind, wie sie es zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in ihre Verfassung waren,

eingedenk, des Entkolonisierungsprozesses und anderer historischer Veränderungen, welche die meisten Völker, die ehedem unter fremder Herrschaft standen, zur Wiedererlangung ihrer Souveränität geführt haben und welche somit die internationale Gemeinschaft zu einem allumfassenden und verschiedenartigen Ganzen machen und neue Gelegenheiten schaffen, die Geißel des Rassismus auszumerzen und seinen verabscheuenswerten Erscheinungsformen in allen Bereichen des sozialen und politischen Lebens sowohl national als auch international ein Ende zu bereiten,

überzeugt, dass die absolute Einheit der menschlichen Rasse und folglich die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen und Völker, die in den erhabensten Äußerungen der Philosophie, der Ethik und der Religion anerkannt werden, ein Ideal darstellen, auf das sich Ethik und Wissenschaft heute zubewegen,

überzeugt, dass alle Völker und Gruppen von Menschen ungeachtet ihrer Zusammensetzung oder ihres Volkstums gemäß ihrer eigenen schöpferischen Kraft zum Fortschritt der Zivilisationen und Kulturen beitragen, die in ihrer Vielzahl und als Ergebnis ihrer gegenseitigen Durchdringung das gemeinsame Erbe der Menschheit darstellen,

in Bekräftigung, ihres Festhaltens an den in der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündeten Grundsätzen und ihrer Entschlossenheit, die Durchführung der Internationalen Menschenrechtspakte und der Erklärung über die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung zu fördern,

entschlossen auch, die Durchführung der Erklärung der Vereinten Nationen und des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu fördern,

unter Beachtung, des Internationalen Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords, des Internationalen Übereinkommens über die Bekämpfung und Ahndung des Verbrechens der Apartheid und des Übereinkommens über die Nicht-Verjährung von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen,

eingedenk auch der von der UNESCO bereits angenommenen internationalen Übereinkünfte, einschließlich insbesondere des Übereinkommens und der Empfehlung gegen Diskriminierung im Bildungswesen, der Empfehlung über die Stellung der Lehrer, der Erklärung über die Grundsätze der internationalen kulturellen Zusammenarbeit, der Empfehlung über die Erziehung für internationale Verständigung, Zusammenarbeit und Frieden sowie Erziehung bezüglich der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Empfehlung über die Stellung der wissenschaftlichen Forscher und der Empfehlung über die Teilnahme und Mitwirkung aller Bevölkerungsschichten am kulturellen Leben,

in Anbetracht der vier Erklärungen zur Rassenfrage, die von bei der UNESCO zusammengetretenen Sachverständigen angenommen wurden,

in erneuter Bekräftigung ihres Wunsches, an der Durchführung des Aktionsplanes der Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung, wie von der Vollversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer 28. Tagung festgelegt, tatkräftig und konstruktiv mitzuwirken,

zutiefst betroffen, dass Rassismus, Rassendiskriminierung, Kolonialismus und Apartheid weiterhin die Welt in immer anderer Form heimsuchen, sowohl infolge des Fortbestehens von Rechtsvorschriften und Regierungs- und Verwaltungspraktiken, die den Grundsätzen der Menschenrechte widersprechen, als auch infolge der Fortdauer politischer und sozialer Strukturen sowie von Verhältnissen und Haltungen, die durch Ungerechtigkeit und Verachtung den Menschen gegenüber gekennzeichnet sind und zu Ausschließung, Demütigung und Ausbeutung oder zur gewaltsamen Assimilierung der Mitglieder benachteiligter Gruppen führen,

mit dem Ausdruck ihrer Empörung über diese Vergehen gegen die Menschenwürde, voll Bedauern über die Hindernisse, die sie dem gegenseitigen Verständnis der Völker in den Weg stellen, und beunruhigt über die Gefahr, dass sie Weltfrieden und die internationale Sicherheit ernsthaft stören könnten,

nimmt die folgende Erklärung über Rassen und Rassenvorurteile an, die sie hiermit feierlich verkündet:

Artikel 1

1. Alle Menschen gehören einer einzigen Art an und stammen von gemeinsamen Vorfahren ab. Sie sind gleich an Würde und Rechten geboren und bilden gemeinsam die Menschheit.
2. Alle Personen und Gruppen haben das Recht, verschieden zu sein, sich als verschieden zu betrachten und als verschieden angesehen zu werden. Die Unterschiedlichkeit der Lebensformen und das Recht auf Verschiedenheit dürfen jedoch in keinem Fall als Vorwand für Rassenvorurteile dienen; sie dürfen weder rechtlich noch tatsächlich irgendwelche diskriminierende Praktiken rechtfertigen und keinen Grund für die Politik der Apartheid bieten, welche die äußerste Form des Rassismus ist.
3. Die Gleichheit des Ursprungs berührt nicht die Tatsache, dass Menschen auf verschiedene Art leben können und dürfen, und schließt weder das Bestehen von Unterschieden auf Grund einer kulturellen, umweltbedingten und historisch begründeten Verschiedenheit noch das Recht auf die Beibehaltung der kulturellen Identität aus.
4. Alle Völker der Welt besitzen gleiche Fähigkeiten zum Erreichen der höchsten Stufe der intellektuellen, technischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklung.
5. Die Unterschiede zwischen den Leistungen der verschiedenen Völker sind ausschließlich auf geographische, historische, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren zurückzuführen. Diese Unterschiede können in keinem Fall als Vorwand für die Aufstellung einer Rangordnung von Nationen oder Völkern dienen.

Artikel 2

1. Jede Theorie, welche die Behauptung enthält, dass bestimmte Rassen oder Volksgruppen von Natur aus anderen überlegen oder unterlegen sind, und somit impliziert, dass einige das Recht hätten, andere als unterlegen angesehene zu beherrschen oder zu beseitigen, oder welche Werturteile auf Rassenunterschiede gründet, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und widerspricht den moralischen und ethischen Grundsätzen der Menschheit.
2. Rassismus umfasst rassistische Ideologien, voreingenommene Haltungen, diskriminierendes Verhalten, strukturelle Maßnahmen und institutionalisierte Praktiken, die eine Ungleichstellung der Rassen zur Folge haben, sowie die irrige Vorstellung, dass diskriminierende Beziehungen zwischen Gruppen moralisch und wissenschaftlich zu rechtfertigen seien; er findet seinen Niederschlag in diskriminierenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften und diskriminierenden Praktiken sowie in gesellschaftsfeindlichen Überzeugungen und Handlungen; er behindert die Entwicklung seiner Opfer, verdirbt diejenigen, die ihn ausüben, spaltet die Nationen in sich, hemmt die internationale Zusammenarbeit und verursacht politische Spannungen zwischen den Völkern; er widerspricht den elementaren Grundsätzen des Völkerrechts und stört somit ernsthaft Weltfrieden und die internationale Sicherheit.
3. Rassenvorurteile, die in der Geschichte mit ungleicher Machtverteilung verbunden sind, verstärkt durch wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen Personen und Gruppen, und die auch heute noch darauf gerichtet sind, solche Ungleichheiten zu rechtfertigen, entbehren jeglicher Berechtigung.

Artikel 3

Jede auf der Rasse, der Hautfarbe, dem Volkstum, dem nationalen Ursprung oder der von rassistischen Überlegungen getragenen religiösen Intoleranz beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, welche die souveräne Gleichheit der Staaten und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung beseitigt oder gefährdet oder welche das Recht jedes Menschen und jeder Gruppe auf volle Entfaltung in willkürlicher und diskriminierender Weise begrenzt, ist mit den Erfordernissen einer gerechten, die Achtung der Menschenrechte garantierenden Weltordnung unvereinbar; das Recht auf volle Entfaltung beinhaltet den gleichberechtigten Zugang zu den Mitteln der persönlichen und gemeinschaftlichen Entwicklung und Erfüllung in einem Klima der Achtung für die Werte der Zivilisation und Kulturen, sowohl national als auch weltweit.

Artikel 4

1. Jede Beschränkung der vollen Selbstverwirklichung der Menschen und des ungehinderten zwischenmenschlichen Verkehrs, die auf rassischen oder ethnischen Überlegungen beruht, widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit an Würde und Rechten; sie ist unzulässig.
2. Eine der schwerwiegendsten Verletzungen dieses Grundsatzes ist die Apartheid, die wie der Völkermord ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in bedenklicher Weise stört.
3. Andere Methoden und Praktiken der Rassentrennung und Rassendiskriminierung stellen Verbrechen gegen das Gewissen und die Würde der Menschheit dar; sie können zu politischen Spannungen führen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ernsthaft gefährden.

Artikel 5

1. Die Kultur als Werk aller Menschen und als gemeinsames Erbe der Menschheit sowie die Bildung im weitesten Sinne bieten Männern und Frauen immer wirksamere Mittel der Anpassung und ermöglichen es ihnen, nicht nur zu bestätigen, dass sie gleich an Würde und Rechten geboren sind, sondern auch zu erkennen, dass sie das Recht aller Gruppen auf eigene kulturelle Identität und die Entwicklung ihres spezifischen kulturellen Lebens auf nationaler und internationaler Ebene achten sollten, wobei vorausgesetzt wird, dass es jeder Gruppe unbenommen bleibt, in voller Freiheit über die Beibehaltung und gegebenenfalls Anpassung oder Bereicherung der Werte zu entscheiden, die sie als für ihre Identität wesentlich betrachtet.
2. Nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Grundsätze und Verfahren haben Staaten sowie andere zuständige Behörden und die gesamte Lehrerschaft die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bildungsmittel aller Länder zur Bekämpfung des Rassismus eingesetzt werden, insbesondere indem sie sicherstellen, dass wissenschaftliche und ethische Überlegungen über die Einheit und Verschiedenheit der Menschen in Lehrpläne und Lehrbücher aufgenommen und abfällige Unterscheidungen bezüglich irgendeines Volkes unterlassen werden, indem sie Lehrer zur Erreichung dieses Zieles ausbilden, indem sie die Mittel des Bildungswesen allen Gruppen der Bevölkerung ohne Rassenbeschränkung oder Rassendiskriminierung zur Verfügung stellen und indem sie geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligungen, die für bestimmte Rassen- oder Volksgruppen bezüglich ihres Bildungsstandes und ihres Lebensstandards bestehen, und zur Vermeidung der Weitergabe solcher Benachteiligungen an die Kinder treffen.
3. Die Massenmedien und diejenigen, die sie leiten oder für sie arbeiten, sowie alle organisierten Gruppierungen innerhalb der nationalen Gemeinschaften werden - unter gebührender Berücksichtigung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze - aufgefordert, Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen Personen und Gruppen zu fördern und zur Ausmerzung von Rassismus, Rassendiskriminierung und Rassenvorurteilen insbesondere dadurch beizutragen, dass sie kein stereotypes, parteiisches, einseitiges oder tendenzielles Bild von Personen oder verschiedenen Gruppen von Menschen zeichnen. Die Kommunikation zwischen Rassen- und Volksgruppen muss ein wechselseitiger Vorgang sein, der es ihnen ermöglicht, sich völlig ungehindert auszudrücken und Gehör zu verschaffen. Die Massenmedien sollten daher für Vorstellungen von Personen und Gruppen empfänglich sein, die diese Kommunikation erleichtern.

Artikel 6

1. Der Staat trägt die Hauptverantwortung dafür, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Personen und Gruppen auf der Grundlage völlig gleicher Würde und Rechte zuteil werden.
2. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und nach Maßgabe seiner verfassungsrechtlichen Grundsätze und Verfahren sollte der Staat, unter anderem durch Rechtsvorschriften insbesondere auf dem Gebiet der Bildung, Kultur und Kommunikation, alle geeigneten Schritte unternehmen, um Rassismus, rassistische Propaganda, Rassentrennung und Apartheid zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen und um die Verbreitung von Wissen und von Ergebnissen der einschlägigen natur- und sozialwissenschaftlichen Untersuchungen über die Ursachen und zur Verhütung von Rassenvorurteilen und rassistischen Haltungen zu fördern, wobei die in der Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte niedergelegten Grundsätze gebührend zu berücksichtigen sind.
3. Da Gesetze, welche die Rassendiskriminierung verbieten, allein nicht ausreichen, haben die Staaten auch die Pflicht, sie zu ergänzen durch einen Verwaltungsapparat zur systematischen Untersuchung von Fällen von Rassendiskriminierung, durch einen umfassenden Rahmen von Rechtsbehelfen gegen Akte der Rassendiskriminierung, durch breit angelegte Bildungs- und Forschungsprogramme zur Bekämpfung von Rassenvorurteilen und Rassendiskriminierung und durch Programme konkreter Maßnahmen auf dem Gebiet der Politik, des Sozialwesens, der Bildung und der Kultur zur Förderung der aufrichtigen Achtung verschiedener Gruppen voreinander. Wo die Umstände dies rechtfertigen, sollten Sonderprogramme zur Förderung benachteiligter Gruppen und, falls diese eigene Staatsangehörige sind, zur Gewährleistung ihrer wirksamen Beteiligung an den Entscheidungsprozessen der Gemeinschaft durchgeführt werden.

Artikel 7

Zusätzlich zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen ist das Gesetz eines der wichtigsten Mittel zur Sicherstellung der Gleichheit von Einzelpersonen an Würde und Rechten und zur Eindämmung jeglicher Propaganda, aller Arten von Organisationen oder aller Praktiken, die auf Vorstellungen oder Theorien von der angeblichen Überlegenheit von Rassen- oder Volksgruppen beruhen oder die Rassenhass und Rassendiskriminierung in irgendeiner Form zu rechtfertigen oder ermutigen suchen. Die Staaten sollten die für diesen Zweck geeigneten Gesetze verabschieden und dafür sorgen, dass sie unter gebührender Berücksichtigung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Grundsätze in Kraft gesetzt und von allen ihren Behörden angewandt werden. Diese Gesetze sollten Teil eines politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmens sein, der ihrer Durchführung förderlich ist. Einzelpersonen und andere öffentlich- oder privatrechtliche juristische Personen haben diesen Gesetzen zu entsprechen und alle geeigneten Mittel anzuwenden, um der gesamten Bevölkerung zu helfen, diese Gesetze zu verstehen und anzuwenden.

Artikel 8

1. Personen, die national und international ein Recht auf eine wirtschaftliche, soziale, kulturelle und rechtliche Ordnung haben, die es ihnen erlaubt, alle ihre Fähigkeiten auf der Grundlage völliger Gleichberechtigung und Chancengleichheit auszuüben, haben gegenüber ihren Mitmenschen, der Gesellschaft, in der sie leben, und der internationalen Gemeinschaft entsprechende Pflichten. Sie stehen folglich unter der Verpflichtung, den Einklang zwischen den Völkern zu fördern, Rassismus und Rassenvorurteile zu bekämpfen und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Ausmerzung der Rassendiskriminierung in allen ihren Formen zu unterstützen.
2. Fachleute der Natur- und Sozialwissenschaften und Kulturforscher sowie wissenschaftliche Organisationen und Vereinigungen werden aufgerufen, auf dem Gebiet der Rassenvorurteile und der rassistischen Haltungen und Praktiken objektive Forschungsarbeiten auf einer breiten interdisziplinären Grundlage zu unternehmen; alle Staaten sollten sie dazu ermutigen.
3. Insbesondere haben diese Fachleute die Pflicht, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten, dass ihre Forschungsergebnisse nicht falsch ausgelegt und in der Öffentlichkeit richtig verstanden werden.

Artikel 9

1. Der Grundsatz, dass alle Menschen und Völker ungeachtet ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe und ihres Ursprungs gleich an Würde und Rechten sind, ist ein allgemein angenommener und anerkannter Grundsatz des Völkerrechts. Folglich stellt jede Form der von einem Staat ausgeübten Rassendiskriminierung eine Verletzung des Völkerrechts dar, für die er international zur Verantwortung gezogen werden kann.
2. Zur Sicherstellung der Gleichheit an Würde und Rechten für Personen und Gruppen müssen, wo immer dies notwendig ist, besondere Maßnahmen ergriffen werden, wobei zu gewährleisten ist, dass es sich nicht um Maßnahmen handelt, die den Anschein der Rassendiskriminierung erwecken könnten. Hierbei sind Rassen- oder Volksgruppen, die in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht benachteiligt sind, besonders zu berücksichtigen, damit ihnen bei völliger Gleichberechtigung und ohne Diskriminierung oder Beschränkung der Schutz der Gesetze und sonstigen Vorschriften und die Vorteile der bestehenden sozialen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Wohnung, Arbeit und ärztliche Versorgung, zuteil werden, damit die Eigenständigkeit ihrer Kultur und ihrer Werte gewahrt und ihr sozialer und beruflicher Aufstieg, insbesondere durch Bildung, erleichtert werden.
3. Bevölkerungsgruppen ausländischer Herkunft, insbesondere Wanderarbeiter und ihre Familien, die zur Entwicklung des Gastlands beitragen, sollten in den Genuss geeigneter Maßnahmen gelangen, die ihnen Sicherheit und Achtung ihrer Würde und ihrer kulturellen Werte gewähren und die Anpassung an die Umgebung im Gastland und ihren beruflichen Aufstieg erleichtern mit dem Ziel ihrer späteren Wiedereingliederung in ihr Heimatland und ihres Beitrags zu dessen Entwicklung; es sollten Schritte unternommen werden, damit ihre Kinder in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können.
4. Bestehende Ungleichgewichte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen tragen zur Verschärfung von Rassismus und Rassenvorurteilen bei; alle Staaten sollten sich daher bemühen, zu einer Umstrukturierung der Weltwirtschaft auf einer gerechteren Grundlage beizutragen.

Artikel 10

Die weltweiten oder regionalen staatlichen oder nichtstaatlichen internationalen Organisationen werden aufgerufen, soweit es ihnen ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche und Mittel erlauben, bei der vollen Durchsetzung der in dieser Erklärung dargelegten Grundsätze zusammenzuarbeiten und mitzuhelfen und damit zum legitimen Kampf aller Menschen, die ja gleich an Würde und Rechten geboren sind, gegen die Tyrannei und Unterdrückung durch Rassismus, Rassentrennung, Apartheid und Völkermord beizutragen, so dass alle Völker der Welt von diesen Geißeln für immer befreit sein mögen.

Übersetzung: Veröffentlicht in "Vereinte Nationen" 2/1980, S.87-69.
http://www.unesco.de/1121.html?&L=4

Text 2:
Zitat:
UNESCO-Erklärung gegen den "Rasse"-Begriff


Populär»wissenschaftliche« Rassenkonzepte wurden/werden immer wieder laut. Die im folgenden abgedruckte 'UNESCO-Erklärung', die dem Begriff »Rasse« eine klare Absage erteilt und im Vorfeld der UNESCO-Konferenz »Gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung« am 8. und 9. Juni 1995 in Stadtschlaining entstand, hat daher nichts von ihrer Aktualität und Relevanz verloren. Sie wurde auf einer wissenschaftlichen Arbeitstagung unter der Leitung des Wiener Anthropologen Univ. Prof. Dr. Horst Seidler von den dort anwesenden internationalen Fachleuten einstimmig verabschiedet.

Die Revolution in unserem Denken über Populationsgenetik und molekulare Genetik hat zu einer Explosion des Wissens über Lebewesen geführt. Zu den Vorstellungen, die sich tiefgreifend gewandelt haben, gehören die Konzepte zur Variation des Menschen. Das Konzept der »Rasse«, das aus der Vergangenheit in das 20. Jahrhundert übernommen wurde, ist völlig obsolet geworden. Dessen ungeachtet ist dieses Konzept dazu benutzt worden, gänzlich unannehmbare Verletzungen der Menschenrechte zu rechtfertigen. Ein wichtiger Schritt, einem solchen Mißbrauch genetischer Argumente vorzubeugen, besteht darin, das überholte Konzept der »Rasse« durch Vorstellungen und Schlußfolgerungen zu ersetzen, die auf einem gültigen Verständnis genetischer Variation beruhen, das für menschliche Populationen angemessen ist.

»Rassen« des Menschen werden traditionell als genetisch einheitlich, aber untereinander verschieden angesehen. Diese Definition wurde entwickelt, um menschliche Vielfalt zu beschreiben, wie sie beispielsweise mit verschiedenen geographischen Orten verbunden ist. Neue, auf den Methoden der molekularen Genetik und mathematischen Modellen der Populationsgenetik beruhende Fortschritte der modernen Biologie zeigen jedoch, daß diese Definition völlig unangemessen ist. Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, daß menschliche Populationen in getrennte »Rassen« wie »Afrikaner«, »Eurasier« (einschließlich »eingeborener Amerikaner«), oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. Im einzelnen können zwischen den menschlichen Populationen, einschließlich kleineren Gruppen, genetische Unterschiede festgestellt werden. Diese Unterschiede vergrößern sich im allgemeinen mit der geographischen Entfernung, doch die grundlegende genetische Variation zwischen Populationen ist viel weniger ausgeprägt. Das bedeutet, daß die genetische Diversität beim Menschen gleitend ist und keine größere Diskontinuität zwischen den Populationen anzeigt. Befunde, die diese Schlußfolgerungen stützen, widersprechen der traditionellen Klassifikation in »Rassen« und machen jedes typologische Vorgehen völlig unangemessen. Darüber hinaus hat die Analyse von Genen, die in verschiedenen Versionen (Allelen) auftreten, gezeigt, daß die genetische Variation zwischen den Individuen innerhalb jeder Gruppe groß ist, während im Vergleich dazu die Variation zwischen den Gruppen verhältnismäßig klein ist. Es ist leicht, zwischen Menschen aus verschiedenen Teilen der Erde Unterschiede in der äußeren Erscheinung (Hautfarbe, Morphologie des Körpers und des Gesichts, Pigmentierung etc.) zu erkennen, aber die zugrundeliegende genetische Variation selbst ist viel weniger ausgeprägt. Obwohl es angesichts der auffälligen genetisch determinierten morphologischen Unterschiede paradox erscheint, sind die genetischen Variationen in den zugrundeliegenden physiologischen Eigenschaften und Funktionen sehr gering, wenn Populationsdurchschnitte betrachtet werden. Mit anderen Worten: Die Wahrnehmung von morphologischen Unterschieden kann uns irrtümlicherweise verleiten, von diesen auf wesentliche genetische Unterschiede zu schließen. Befunde deuten darauf hin, daß es im Verlauf der Evolution des modernen Menschen relativ wenig Veränderungen in der genetischen Grundauststattung der Populationen gegeben hat. Die molekularen Analysen von Genen legen außerdem sehr nahe, daß der moderne Mensch sich erst vor kurzer Zeit in die bewohnbaren Gebiete der Erde ausgebreitet hat und in diesem Prozeß während einer relativ kurzen Zeitspanne an sehr unterschiedliche und zuweilen extreme Umweltbedingungen angepaßt worden ist (z. B. an rauhes Klima). Die Notwendigkeit der Anpassung an extreme unterschiedliche Umweltbedingungen hat nur in einer kleineren Untergruppe von Genen, die die Empfindlichkeit gegenüber Umweltfaktoren betrifft, Veränderungen bewirkt. Es ist wert zu erwähnen, daß die Anpassungen als Antort auf Umweltbedingungen größtenteils historisch zu verstehen sind und keine Konsequenzen für das Leben in der modernen Zivilisation haben. Nichtsdestoweniger werden sie von einigen so ausgelegt, als spiegelten sie Unterschiede zwischen Menschengruppen wider, wodurch sie zum Konzept der »Rassen« beitragen. Nach wissenschaftlichem Verständnis ist die Einteilung von Menschen anhand der Verteilung von genetisch determinierten Faktoren daher einseitig und fördert das Hervorbringen endloser Listen von willkürlichen und mißleitenden sozialen Wahrnehmungen und Vorstellungen. Darüber hinaus gibt es keine überzeugenden Belege für »rassistische« Verschiedenheit hinsichtlich Intelligenz, emotionaler, motivationaler oder anderer psychologischer und das Verhalten betreffender Eigenschaften, die unabhängig von kulturellen Faktoren sind. Es ist allgemein bekannt, daß bestimmte genetisch bedingte Merkmale, die in einer Lebenssituation nützlich sind, in einer anderen nachteilig sein können. Rassismus ist der Glaube, daß menschliche Populationen sich in genetisch bedingten Merkmalen von sozialem Wert unterscheiden, so daß bestimmte Gruppen gegenüber anderen höherwertig oder minderwertig sind. Es gibt keinen überzeugenden wissenschaftlichen Beleg, mit dem dieser Glaube gestützt werden könnte. Mit diesem Dokument wird nachdrücklich erklärt, daß es keinen wissenschaftlich zuverlässigen Weg gibt, die menschliche Vielfalt mit den starren Begriffen »rassischer« Kategorien oder dem traditionellen »Rassen«-Konzept zu charakterisieren.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff »Rasse« weiterhin zu verwenden.

Übersetzt aus dem Englischen von Prof. Dr. Uwe Karrmann, Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg.

Aus: Mitteilungen, Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, ein, Folge 129,
Dezember 1996, S. 4.
http://www.inidia.de/rasse-begriff-unesco.htm
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Alt 23.04.07   #2
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Standard AW: Argumente gegen die UNESCO-Erklärungen zum Rassenbegriff

Ich denke dieser Thread ist für die Fragestellung von gewissem Interesse:
http://forum.thiazi.net/showthread.php?t=66721

Sowie auf Skadi diverse Threads über Fortschritte in der Genetik und Humanbiologie, welche die Position zumindest von populationsgenetischen Rassenmodellen deutlich stärkten.

Etwa dieser:
http://forum.skadi.net/understanding...sm-t91001.html
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Standard Re: Argumente gegen die UNESCO-Erklärungen zum Rassenbegriff

Zitat:
Das Konzept der »Rasse«, das aus der Vergangenheit in das 20. Jahrhundert übernommen wurde, ist völlig obsolet geworden
Aha, obsolet also. Mysteriös nur, daß sich diese Obsoleszenz so ganz und gar nicht in den veröffentlichen Untersuchungen und Studien - ganz generell jetzt - widerspiegeln will.

Zitat:
...To determine how current researchers address the use of race and ethnicity as variables in epidemiologic and public health studies, the authors conducted a comprehensive review of 1,198 articles published in the American Journal of Epidemiology and the American Journal of Public Health from 1996 to 1999. Seventy-seven percent (n = 919) of the articles referred to race or ethnicity...
Am J Epidemiol 2004; 159:611-619.
77% - auf diesem Gebiet- verwenden diesen, wohl doch nicht so obsoleten Begriff; nicht gerade wenig.
__________________
Ducunt fata volentem, nolentem trahunt.

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Standard AW: Argumente gegen die UNESCO-Erklärungen zum Rassenbegriff

Die "Gegenargumente" sind ja meist der letzte Dreck

Einmal heißt es der genetische Unterschied sei so gering, daß sich die Unterteilung in Rassen damit nicht rechtfertigen lasse.
Als ob hiezu je irgendein Wert festgelegt worden wäre oder es einen Sinn hätte sowas zu tun. Unterschiede in Körperbau und/oder Verhalten sind logischerweise wichtiger als ein willkürlicher Prozentwert des Genomunterschieds.

Dann wieder diese großartige "Erkenntnis" daß die Übergänge zwischen den Rassen fließend sind. na net. solange keine undurchdringlichen Barrieren vorhanden sind ist das wohl klar.
Dann dürfte es viele Unterarten nicht mehr geben, aber es haben sich noch keine politisch defekten Zoologen gefunden die bsplw. verlangt hätten den Grizzly- oder Kamtschatkabären abzuschaffen, weil diese Unterteilung eine Diskriminierung des Braunbären darstellen würde.

Der anhaltende Wahn der linken Agitatoren, sie könnten die Natur nach ihrer Ideologie ausrichten, statt umgekehrt wie es die Vernunft erfordert, wird weiterhin noch viel Unheil über die Welt bringen.

Als nächstes wird wohl das Geschlecht des Menschen ein "obsoleter Begriff" werden.
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Standard AW: Argumente gegen die UNESCO-Erklärungen zum Rassenbegriff

Ein weiterer alter Thread zum Thema:
http://forum.thiazi.net/showthread.php?t=42404

Zitat:
Zitat von Fagus Beitrag anzeigen
Die "Gegenargumente" sind ja meist der letzte Dreck

Einmal heißt es der genetische Unterschied sei so gering, daß sich die Unterteilung in Rassen damit nicht rechtfertigen lasse.
Als ob hiezu je irgendein Wert festgelegt worden wäre oder es einen Sinn hätte sowas zu tun. Unterschiede in Körperbau und/oder Verhalten sind logischerweise wichtiger als ein willkürlicher Prozentwert des Genomunterschieds.
Man sollte den Prozentsatz der Gene welche Rassen und Populationen unterscheidet nicht an der Masse des gesamten Genoms festmachen, sondern an dem Anteil davon, der überhaupt innerhalb der Spezies variiert. Gene für "baue zwei Arme" (bzw. vordere Gliedmaßen) werden wohl bei allen gesunden Menschen gleich sein, aber nicht nur bei diesen, sondern auch bei etwa Hunden, Ratten, Leguanen etc. Evolution innerhalb einer Spezies, ja selbst einer Gattung oder Ordnung befaßt sich ja meist auch nur mit Teilen des Genoms und der Merkmalsvielfalt, es wird niemals "alles umgekrempelt", selbst wenn die Weiterentwicklung eine fundamentale und letztlich in ihrer Auswirkung grundsätzlich verschiedene wäre. Dementsprechend teilen wir auch noch sehr viele Gene mit Fliegen und natürlich noch viel mehr mit Schimpansen, doch schon bei einem Vergleich der Proteine kann es schon wieder ganz anders aussehen:

http://forum.skadi.net/eighty_percen...es-t31728.html

Das Genom ist riesig, und viele Gene haben gar keine Funktion die im Phänotyp feststellbar ist, andere sind "Grundbausteine des Lebens" oder "des höheren Lebens", werden somit mit anderen Wirbeltieren, noch mehr Säugetieren und erst recht Primaten geteilt. Wenn man die Größe des menschlichen Genoms bedenkt, dann können selbst 0,01 Prozent schon sehr viel ausmachen und eine ganze Reihe von sehr bedeutsamen phänotypischen Variationen produzieren, wie dies ja auch durch die alltägliche Anschauung, genauso wie die wissenschaftliche Betrachtung der Variabilität innerhalb und zwischen Populationen lehrt.

Würde man hier alles kleinreden, dann wären viele angeborene Verhaltensweisen und bewiesene Theorien der Evolution auch nicht haltbar, denn dann wäre auch Verwandtenselektion ("kin selection") "sinnlos". Was sie aber nicht sein kann, da es sich um bewiesene und bedeutsame Evolutionsfaktoren handelt die hier am Werk sind. In Wahrheit geht es eben primär um die Gene die innerhalb einer Spezies überhaupt häufiger (normale, nicht-pathologische Allele) varriieren.

Man sagt ja oft auch, dass etwa Elternteil : Kind einer Verwandtschaft von 50 Prozent entspricht - Großelternteil zu Enkelkind entspräche dann 25 Prozent, Urenkel nur noch 12,5 Prozent. Natürlich ist der Anteil letztlich viel höher, wenn man das ganze Genom betrachtet, da es ja, wie bereits erwähnt, gemeinsame Basis für höheres tierisches Leben, Wirbeltiere, Säugetiere, Primaten, Spezies Homo sapiens, Rasse, Population, Familie etc. gibt. Wie Richard Dawkins richtig schreibt in "Das egoistische Gen":
Zitat:
Zitat von Richard Dawkins
Das Problem der Messung von Verwandtschaftsgraden bringt viele von uns auf die folgende Weise ins Stolpern. Zwei beliebige Artgenossen, ob sie derselben Familie angehören oder nicht, haben gewöhnlich mehr als 90 Prozent ihrer Gene gemeinsam. Was meinen wir dann, wenn wir davon sprechen, dass der Verwandtschaftsgrad unter Brüdern 1/2 beträgt oder unter Vettern ersten Grades 1/8? Die Antwort lautet, dass Geschwister über die 90 Prozent hinaus (oder wieviel Prozent es auch immer sind), die alle Individuen in jedem Fall teilen, noch die Hälfte ihrer Gene gemeinsam haben. Es gibt eine Art Grundverwandtschaft zwischen allen Angehörigen einer Art, in geringerem Ausmaß sogar zwischen Angehörigen verschiedener Arten.
Wenn man nun den Anteil der Gene ins Auge faßt, der eine (normale) Variabilität aufweist und davon wieder jene höher bewertet, welche phänotypische Relevanz haben, was evolutionsbiologisch absolut sinnvoll wäre, dann sieht die Sache schon ganz anders aus! Und das macht ja letztlich die Basis der Evolution und das Menschseins aus, nämlich keine bloßen Genanhäufungen, sondern ein konkretes Ordnungsprinzip, eine bestimmte tatsächlich konstruierte und lebende Form - eine Lebensform. Ob man deaktivierte Müllgene oder Gene die wir auch mit Reptilien teilen mit Negroiden - um ein Beispiel zu nennen - gemeinsam haben, ist irrelevant, wichtig ist die Variation innerhalb der meschlichen Spezies und jener Teil der Gene, welche einen Einfluß auf den Phänotyp haben, und wenn man jene betrachtet, wie auch die realen Unterschiede zwischen den Rassen, Populationen und Individuen, dann sind die biologischen Unterschiede innerhalb unserer Art wahrlich gewaltig.

Die Merkmalsvariabilität innerhalb der menschlichen Spezies wurde oft, speziell von ideologisch motivierten Gleichmachern, kleingeredet, aber in Wahrheit ist sie größer als in vielen vergleichbaren großen Säugetierarten.
Tatsächlich wurden vergleichbare Differenzen in manchen Fällen sogar zur taxonomischen Aufspaltung eine Lebensform in verschiedene Arten verwendet, obwohl diese weiterhin fruchtbare Nachkommen unter sich zeugen können (vgl. Braunbär und Eisbär).

Die Menschheit läßt sich nicht in voneinander klar unterscheidbare Arten aufteilen und auch die Rassengrenzen sind zum Teil fließend, aber dennoch äußerst klar, deutlich markiert vor allem wenn man die Kerntypen (der Europiden, Mongoloiden und Negriden) betrachtet und von hoher, auch klar adaptiver Relevanz!

Zitat:
Dann wieder diese großartige "Erkenntnis" daß die Übergänge zwischen den Rassen fließend sind. na net. solange keine undurchdringlichen Barrieren vorhanden sind ist das wohl klar.
Dann dürfte es viele Unterarten nicht mehr geben, aber es haben sich noch keine politisch defekten Zoologen gefunden die bsplw. verlangt hätten den Grizzly- oder Kamtschatkabären abzuschaffen, weil diese Unterteilung eine Diskriminierung des Braunbären darstellen würde.
Korrekt. Vgl. auch:
http://forum.thiazi.net/showpost.php...9&postcount=10

Zitat:
Der anhaltende Wahn der linken Agitatoren, sie könnten die Natur nach ihrer Ideologie ausrichten, statt umgekehrt wie es die Vernunft erfordert, wird weiterhin noch viel Unheil über die Welt bringen.

Als nächstes wird wohl das Geschlecht des Menschen ein "obsoleter Begriff" werden.
Versuchen gewisse Gestalten doch schon seit Jahrzehnten...noch nichts davon gehört das so gut wie alle Unterschiede zwischen den Geschlechtern doch bloß "durch die Zuordnung eines sozialen Geschlechts entstanden sind" und man lieber von "Gender" reden sollte um diese aufgezwungenen Kulturnormen hinsichtlich ihrer repressiven Wirkung besonders (man staune) auf das "weibliche Geschlecht" analysieren zu können...

Ist genauso wie bei den Rassen, wenn man die Differenz auf den Punkt bringen möchte, die für jeden ganz offenkundig und bewiesen existiert, dann bedient man sich am Ende, trotz allen sonstigen Konstruierens, wieder "alter Denkmuster".
Danke Konstruktivisten und dekonstruktivistische Agitatoren, ihr habt die Welt ein gutes Stück perverser und euch selbst zu überheblichen Witzfiguren und nützlichen Idioten für das System und in letztere Konsequenz, bewußt oder unbewußt, direkt oder indirekt durch die Destruktion oder zumindest Unterminierung schützender und effektiver Strukturen in der westlichen Gesellschaft, dass ist egal, auch für die plutokratische Oligarchie gemacht. Danke!
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Geändert von Agrippa (26.04.07 um 13:47 Uhr)
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Zitat:
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Versuchen gewisse Gestalten doch schon seit Jahrzehnten...noch nichts davon gehört das so gut wie alle Unterschiede zwischen den Geschlechtern doch bloß "durch die Zuordnung eines sozialen Geschlechts entstanden sind" und man lieber von "Gender" reden sollte um diese aufgezwungenen Kulturnormen hinsichtlich ihrer repressiven Wirkung besonders (man staune) auf das "weibliche Geschlecht" analysieren zu können...
Natürlich habe ich schon gehört von den Spinnern die meinen daß Mädchen mit Puppen spielen und Buben mit Baggern, sei "anerzogenes Rollenverhalten".
Ich dachte schon an die nächste Stufe, in der die Existenz von Frauen und Männern geleugnet wird. Eine progressive metrosexualisierte "Gesellschaft" gewissermaßen, in der man sein Geschlecht vielleicht verbergen muß oder es gleich operativ sexuell korrekt verändert wird, hermaphrodisiert. Kranke neue Welt.
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Alt 25.04.07   #7
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Eine progressive metrosexualisierte "Gesellschaft" gewissermaßen
Bitte nicht das Wörtchen progressiv mißbrauchen, dass sollte man nur bei wirklich fortschrittlichen Erscheinungen benutzen, welche das Potential, die Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit steigern und nicht in Hinblick auf eine falsche Fortschrittsideologie, welche nur die Fundamente unserer Existenz und Lebensfähigkeit untergräbt.
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Standard Re: AW: Argumente gegen die UNESCO-Erklärungen zum Rassenbegriff

Zitat:
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Einmal heißt es der genetische Unterschied sei so gering, daß sich die Unterteilung in Rassen damit nicht rechtfertigen lasse.
Zitat:
Zitat von Agrippa Beitrag anzeigen
Man sollte den Prozentsatz der Gene welche Rassen und Populationen unterscheidet nicht an der Masse des gesamten Genoms festmachen, sondern an dem Anteil davon, der überhaupt innerhalb der Spezies varriert.
Ist das nicht die Antwort? http://www.nature.com/nature/journal...ture05329.html

Kann man damit dieses Argument der geringen genetischen Unterschiedlichkeit nicht endlich ad acta legen?
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Bitte nicht das Wörtchen progressiv mißbrauchen, dass sollte man nur bei wirklich fortschrittlichen Erscheinungen benutzen, welche das Potential, die Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit steigern und nicht in Hinblick auf eine falsche Fortschrittsideologie, welche nur die Fundamente unserer Existenz und Lebensfähigkeit untergräbt.
Ich kenne das Wort eigentlich nur als kommunistisches Propagandavokabel, und verwende es AUCH in diesem Sinn.
An die Behauptung es gebe einen "gesellschaftlichen Fortschritt" glaube ich sowieso nicht.
Und die ganzen kruden Ideal-Modelle von Campanella Morus (falls ernstgemeint) Marx bis zu den aktuellen antirass-antisex-antifasch-Idiotien sind eben dermaßen haarsträubend widernatürlich, daß man gar keine Experimente braucht um ihre Unbrauchbarkeit zu erkennen.
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Zitat:
An die Behauptung es gebe einen "gesellschaftlichen Fortschritt" glaube ich sowieso nicht.
Es kann "Fortschritte", sprich Verbesserungen der Lage für den Einzelnen genauso wie die Gruppe und eine Steigerung des Potentials in praktisch allen Bereichen geben. Dies würde ich als "fortschrittlich" bezeichnen.

Aborigines sind in diesem Sinne gegenüber der abendländischen Zivilisation und dem Europäer als Menschenschlag zurückgeblieben, die Europäer dagegen "fortschrittlicher". Dies ist auch dann noch wahr, wenn es zu Fehlentwicklungen und Degenerationserscheinungen kommt, welche als Teilbereiche einer progressiveren Ordnung "rückschrittlich und schädlich" sind, und bei welchen es von Vorteil, in diesem Sinne "fortschrittlich" wäre diese Fehlentwicklungen zu korrigieren um zu einem besseren Ergebnis und höheren Entwicklungspotential für die Individuen, Gruppe, Spezies zu kommen.

Vgl. auch mit:
http://forum.thiazi.net/showthread.php?t=22492

Eine in sich unstimmige und von falschen Prämissen ausgehende Ideologie, welche zu einer Potentialminderung statt Steigerung führt, wie etwa auch linksliberale und zahlreiche religiöse Anschauungen, können niemals wirklich fortschrittlich sein. Eine technische Innovation, eine Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität der Menschen, eine höhere Entwicklungs- und Überlebensfähigkeit der Gruppe sind echte Fortschritte - und das was ich unter progressiv verstehe.

Es gibt keinen Grund im Kern positive Begriffe verkommen und ideologischen Scharlatanen zu überlassen. Das es eine falsche "Fortschrittsgläubigkeit" gibt, heißt nicht, dass keine Verbesserungen und damit echter Fortschritt nicht möglich wären, ganz im Gegenteil. Sonst könnte man ja gleich jede politische und sonstige Aktivität aufgeben und sich von einem zeitlosen Fatalismus treiben lassen, wie dies auch manche religiöse Bewegungen zum Teil tun.
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